Begleiterei…

…Angebote zur Unterstützung im Alltag

anerkannt nach § 45 SGB XI

ALLGEMEINE INFORMATIONEN:

Die Finanzierung der Angebote zur Unterstützung im Alltag kann über einen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI erfolgen. Danach steht Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 ein Leistungsbetrag von monatlich 125,00 Euro zur Verfügung. Neben dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann auch der Sachleistungsbetrag, auf den bei häuslicher Pflege ein Anspruch für Versicherte besteht, die mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet sind, zu 40 Prozent für die Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag herangezogen werden (Umwandlungsanspruch nach § 45b SGB XI).
Alle Angebote können auch von Selbstzahlern, ohne Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, genutzt werden.